Persönliches Budget

Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch wurde das sogenannte Persönliche Budget  zum 01. Juli 2001 vom Gesetzgeber eingeführt. Seit 01. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch.

Was ist eigentlich das Persönliche Budget?

Mit dem Persönlichen Budget kann der behinderte Mensch Leistungen zur Teilhabe nun selbstständig einkaufen. Ziel soll sein, dass der Behinderte Mensch selber entscheiden soll/kann wann, wo, wie und von wem er Teilhabeleistungen in Anspruch nimmt.

Dies gilt auch für das Ambulant Betreute Wohnen!

Der individuell festgestellte Bedarf soll hier gedeckt werden, allerdings soll das Persönliche Budget die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten!

 

Für ein persönliches Budget kommen folgende Leistungen in Betracht:

  • Betreutes Wohnen
  • Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe
  • Krankenkassenleistungen
  • Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) 

›Antragsverfahren: 

  1. Servicestellen (www.reha-servicestellen.de) kontaktieren.
  2. Beratungsgespräch vereinbaren.
  3. Servicestelle nimmt Kontakt mit dem oder den zuständigen Leistungsträger/n auf.
  4. Geht es um Leistungen mehrerer Leistungsträger gibt es einen sogenannten „Beauftragten“.
  5. Gespräch mit dem/der Antragsteller/in welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können.
  6. Zielvereinbarung wird geschlossen (z. B. abzudeckende Leistungen, Nachweis über die Verwendung).
  7. Der Antragsteller erhält einen Bescheid in dem die Einzelheiten des Persönlichen Budget enthalten sind.
  8. Erneutes Bedarfsfeststellungsverfahren im Abstand von mind. 2 Jahren.