Finanzierung

Wer bezahlt das „Ambulant Betreute Wohnen“?

  • Das Ambulant Betreute Wohnen kostet Sie nichts, wenn Ihr Vermögen 2.600,– EUR nicht übersteigt.
  • Die Kosten für die Betreuung übernimmt in der Regel der Landschaftsverband (im Rahmen der im Hilfeplan genehmigten Fachleistungsstunden).
  • Wenn Sie mehr als 2.600,– EUR Vermögen haben, müssen Sie sich an den Kosten für die ambulante Hilfe beteiligen.
  • Der Lebensunterhalt kann neben eventuellem Einkommen auf dem freien Arbeitsmarkt oder der Werkstatt für behinderte Menschen durch Grundsicherung des Sozialamtes oder Rente finanziert werden.

Wir stellen zusammen mit Ihnen den Kostenantrag beim Landschaftsverband und helfen natürlich auch bei der Beantragung von Grundsicherung oder Rente.